Der Verwendungsschein
Den sog. Verwendungsschein (auch VO genannt) erhält man beim Deutschen Zoll. Er wird dann gebraucht, wenn Güter beispielsweise vorübergehend importiert oder später unverändert exportiert werden sollen. Dies trifft im Besonderen auf Messe- und Ausstellungsgüter zu. Verwendungsscheine werden i.d.R. bei der Einfuhrabfertigung erteilt. Bei der Ausstellung eines Verwendungsscheins wird eine Sicherheit in Höhe der Einfuhrabgaben verlangt, sofern der Aussteller nicht zum Vorsteuer-Abzug berechtigt ist. Die fristgemäße Ausfuhr wird vom Zoll überwacht.