Die Einfuhrzollabfertigung
Für die Einfuhr von Waren ist eine Einfuhrabfertigung vorzunehmen. Die Überführung in den freien Verkehr ist vermutlich das häufigste Zollverfahren für die Wareneinfuhr. Die Waren werden verzollt und versteuert. Alle außenwirtschaftsrechtlichen Einfuhrbedingungen sind zu erfüllen, ebenso alle Bedingungen im Hinblick auf mögliche Verbote oder Beschränkungen. Der Einführer zahlt die Abgaben und kann dann über die Sendung frei verfügen.
Waren, die vorübergehend ausgeführt waren und jetzt in unverändertem Zustand zurückkehren, können als sog. Rückware abgefertigt werden. Wenn der seinerzeitige Ausführer mit dem Empfänger identisch ist, erfolgt das ohne Erhebung von Einfuhrabgaben.