Die Ausfuhrabfertigung
Für die Ausfuhr von Waren ist eine Ausfuhrabfertigung erforderlich. Alle Ausfuhr-Anmeldungen müssen dem Zoll seit dem 01. Juli 2009 mittels des elektronischen Zollverfahrens ‚ATLAS-Ausfuhr' angemeldet werden. Die Zollanmeldung ist ein Zollabfertigungspapier - das Ausfuhrbegleitdokument oder ABD - und dient gleichzeitig zur Exportkontrolle und zur Anmeldung der Außenhandelsstatistik.
Die Wertgrenze für die Ausstellung einer Zollanmeldung beträgt 1.000 Euro. Bei Warensendungen unter 1.000 Euro besteht die Möglichkeit einer mündlichen Zollanmeldung bei der Ausgangszollstelle (Grenzzollstelle).
Waren mit festem Verkauf werden im Ausfuhrverfahren als ‚endgültige Ausfuhr' angemeldet. Für Waren zum ungewissen Verkauf erfolgt eine ‚vorübergehende Ausfuhr' zum Zwecke der Wiedereinfuhr in unverändertem Zustand.